Der aufmerksame Leser weiß, dass die Scheidung vom SoVa auf Hochtouren läuft, schließlich soll der kleine Lucky ja außerehelich geboren werden (ihr versteht schon...).
"Es könnte knapp werden mit einem Gerichtstermin noch vor der Entbindung. Aber vermutlich wird's kurz vorher klappen", hatte mich mein Anwalt damals aufgeklärt.
Knapp, ok.
Nach Monaten der Formularflut (DER Grund niemals zu heiraten!), die man im Rahmen einer Scheidung auszufüllen hat, kam nun gestern endlich der ersehnte Brief vom Amtsgericht.
Und, tja, was soll ich sagen, bei mir läuft's ja nie irgendwie geradeaus, nicht wahr?!
Scheidungstermin = Entbindungstermin
Mit "soooo knapp" hätt' ich jetzt nicht gerechnet...
Zuerst musste ich heulen, dann lachen, dann wieder heulen und wenn ich grad' nicht so dolle lachen müsste, würd' ich dem Schicksal sehr gern eins aufs Maul geben.
"Na, DAS nenn' ich mal 'nen Grund, nicht vor Gericht zu erscheinen!", kicherte mein Anwalt wenig feinfühlig, versprach aber einen früheren Termin herauszuschlagen oder eben alleine hinzugehen.
Au Mann...
über so einen irren zufall kann man eigentlich nur lachen, oder? das ist ja ein ding...
AntwortenLöschenich freue mich schon sehr auf Ihren entsprechenden Blogbeitrag, der die Ereignisse des Tages schildern wird. Bitte seien Sie pünktlich. Sie werden doch nicht etwa zu den 98% der Damen gehören wollen, die ihr Kind NICHT am errechneten Termin gebären.
AntwortenLöschenDer Anwalt soll sich gefälligst ins Zeug legen und einen früheren Termin erkämpfen!
AntwortenLöschenDrücke die Daumen, dass es noch vor der Entbindung mit der Scheidung was wird.
Nicht, dass es nachher noch um Minuten geht oder so...
LG KaTe
Das würde ich ganz entspannt sehen, denn bei einer Scheidung muss man heute, sofern es nicht um Kinder und deren Aufenthalt geht, sowieso nicht mehr anwesend sein, das machen die Anwälte auch allein.
AntwortenLöschenDas wäre der Burner morgens Scheidung - abends Entbindung. Drücke die Daumen das der Anwalt einen früheren Termin bekommt.
AntwortenLöschenNene, Entbindung im Gericht wäre der Burner. Mal was anderes allemal. ;-)
LöschenSoweit ich noch weiß, gilt das Kind trotzdem als ehelich... frag doch mal beim Standesamt nach.. ich meine, dass der Noch-Gatte die Vaterschaft aberkennen und der Kindesvater das Kind anerkennen muss.
AntwortenLöschenRichter als Geburtshelfer? Neee, lass das mal :)
Na wenns läuft dann aber richtig :D
AntwortenLöschenSorry....erst war ich ein wenig "geschockt" dann musst ich grinsen und nun muss ich herzhaft lachen, Du hast aber auch echt ein Händchen für Kuriositäten :)
Wird schon irgendwie werden....ansonsten wirds eben eine Schlagzeile in der örtlichen Tageszeitung :D :)
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
AntwortenLöschenDas ist mal wieder so typisch für "Juliane und ihr Leben", was ein Hammer Zufall!
LöschenBoah, hab ich grad Kopfkino....
Anwalt: Pressen Frau Juliane, pressen!
Pilot: Ich hatte es gesagt...Mit mehr Konditionsübungen wärst Du jetzt nicht aus der Pu-
Juliane: SCHNAUZE!!!!!!! Ich versuche hier gerade zu überleben!!! *hechel hechel*
Lucky Luke: *kreisch!*
Richter: Ich erkläre die Verhandlung und die Geburt für beendet! *klong*
Alle: Mahlzeit!
:D
Oh mein Gott, ich muss so lachen!!!
Löschen@ Goldi:
AntwortenLöschenMittlerweile bin ich auch entspannt. Und wenn's nicht vorher klappt - ja nun, dann eben nicht...
Auf der Ladung steht zwar: "Anwesenheitspflicht für beide Prozessbeteiligten", aber der Anwalt meint, er darf auch alleine, bei so 'nem duften Absagegrund :-)
@ Ester:
Oder umgekehrt: morgens Entbindung, nachmittags Scheidung :-)
@ greebo:
Wenn ich den Anwalt richtig verstanden habe (und das ist bei meinen Konzentrationsschwächen derzeit fraglich), muss ich eine Frist von 14 Tagen einhalten. Also darf erst 2 Wo nach der Scheidung gebären.
@ Dreaming Heart:
Kuriositäten - jo, nett formuliert :-)
@ EQ:
ROFL ROFL ROFL!!!
Nicht zu vergessen: Elvis von der Zuschauerbank:
"Boah, Mutter, wie peinlich, reiß dich mal zudammen! Würg!!"
Und Hauptsache, irgendjemand macht währenddessen brauchbare Fotos für den Blog!!!
§ 1593 BGB
AntwortenLöschenDie Nichtehelichkeit eines Kindes, das während der Ehe oder
innerhalb von dreihundertundzwei Tagen nach Auflösung oder
Nichtigerklärung der Ehe geboren ist, kann nur geltend gemacht
werden, wenn die Ehelichkeit angefochten und die Nichtehelichkeit
rechtskräftig festgestellt ist.
Ich glaube, du solltest deinem Anwalt mal ein BGB in die Hand drücken.
greebo:
LöschenOk, mein Anwalt scheint nicht der Hellste, ABER: wie gesagt, aufgrund äußerst ungünstiger Blutverteilung inside, kann es sehr gut sein, dass ich mal wieder etwas verwechselt habe.
Aber mittlerweile sieht mein Gedanke zu dem Thema so aus:
"Männer, Babys, Anwälte, Richter, macht doch, was ihr wollt! Mirdochegaaaal!"
Lass den SoVa die Vaterschaft aberkennen und eine vorgeburtliche Anerkennung durch den Piloten. Das kann man beim Jugendamt machen. Einfach mal fragen :)
LöschenSonst heißt LL noch wie SoVa.. das will doch niemand! :)
DAS ist der Plan :-)
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